Neuhus am Rain, Schönenberg

Kaufbrief von 1901 per Frk. 23.000.--

Caspar Pfister am Rain Schönenberg, hat mit Zustimmung seiner übrigen Nachkommen, nämlich:

  1. Frau Seline Höhn geb. Pfister, Ehefrau des HeinrichWalter Höhn Landwirt im Herner Horgen mit dessenEinwilligung,
  2. Frau Metha Blattmann geb. Pfister, Ehefrau desHeinrich Blattmann Landwirt auf der WydenWädenswil mit Zustimmung desselben,
  3. ArnoldPfister geb. 1865 am Rain Schönenberg,

an seinen Sohn Hs. Heinrich Pfister geb. 1861 im Neuhus am Rain Schönenberg, verkauft und überträgt demselbenzu Eigentum:

1. Ein Wohnhaus mit Zinnenanbau unter Nr. 124 für Fr. 12000 (Franken zwölftausend) assekuriert,

Eine Scheune mit Einfahrt, Pferde und Schweinestall Nr. 125 assekuriert für Fr. 8000 (Franken achttausend) nebst

ca. vier Hektaren und fünfzehn Aren Land, Gebäudegrundfläche, Hofraum, Garten, Wiesen und Acker auf dem Rain, Grenze:

  1. an die Haslaubstrasse, Jakob Baumann sim Wald Matten,
  2. an Jakob Landis'en Holzboden
  3. anJakob Stapfer's Matten,
    an Walter Syz'en Matten,
    an Heinrich Zürrer's Matten und
    an Arnold Pfister's Matten,
  4. an Heinrich Isler's Matten,
    an Heinrich Rusterholz'en und Konrad Rusterholz'en Waldung.

Grunddienstbarkeit:

Folgende Teile vom Kaufobjekt No. 1:
a. ca. 48 Aren Matten und Acker,
b. ca. 97 Aren Latten und Riedt,
haben Fahrwegrecht durch das von der Flurstrasse Nr. 3 (Kohlergass) resp. von der Kiesgrube der Gemeinde bis auf die Strasse 3. Kl. (Schönenberg - Haslaub) führende Strässchen der Gemeinde Schönenberg und es gilt noch die Bestimmung, dass die Unterhaltung des belasteten Strässchens der Gemeinde obliegt, solange nämlich Letztere dasselbe benutzt.

2. Sieben/einhundertzehntel (7/110) Gerechtigkeitsanteile am Sennerei-Genossenschaftsgute Wald Schönenberg, gemäss Genossenschaftsvertrag vom 18. Dezember 1880 und den Statuten der Genossenschaft.

Grunddienstbarkeiten:

  1. Der Käufer ist verpflichtet, die ab seiner obigen Liegenschaft Nr. 1 gewinnende Milch in die fragliche Sennhütte No. 117 an der Haslaubstrasse im Wald-Schönenberg zum Zwecke der Magerkäserei, zu dem gemäss den jeweiligen Statuten der Genossenschaft bestimmten Zwecke zu liefern. Die Pflichten der einzelnen Genossen hinsichtlich Lieferung oder anderweitigen Verarbeitung ihrer Milch werden geregelt durch die Statuten derGenossenschaft.
    Allfällige Milchlieferanten, d.h. solche Vertragskontrahenten, welche ihre Milch anderweitig verwenden, sind gleichwohl verpflichtet, ihren Anteil im Verhältnis der Teilrechte an Hütte und Geschirr ohne Ersatz beizutragen und Kapital- und Zinsschulden der Genossenschaft tilgen zu helfen.
  2. Das Eigentum der Genossenschaft, bewegliches und unbewegliches, wird als Gesamteigentum behandelt im Sinne von § 568 des a. privat-rechtlichen Gesetzbuches und es gelten bei allen Verhandlungen der Genossenschafts-Mitglieder die Beschlüsse der Mehrheit derselben ohne Rücksicht auf die Teilrechte.
  3. DerKäufer partizipiert überall (hinsichtlich allfälligen Bauschulden, Hand- und Fuhrleistungen, Gewinnsaldo und dereinstiger Verteilung des Genossenschaftsgutes) mit sieben Anteilen.

3. ca. sechs und dreissig Aren Wiesen im Waldrain, Grenze:

  1. an Arnold Pfister's auf dem Rain Matten,
  2. an Hans Heinrich Pfister's am Rain Holz,
  3. an desselben Matten,
  4. an Arnold Pfister's Matten.

Grunddienstbarkeit:

Zur Bewerbung dieses Grundstück's dienen folgende Wegrechte, wobei ca. drei Hektaren 12 Aren Wiesen und Acker des Arnold Pfister am Rain belastet (wird) sind:

a. ein unbedingtes Fuss- und Fahrwegrecht vom Waldrain-Flurweg aus durch den bestehenden Kiesgrubenweg bis an Albert Isler's Matten mit Kehrplatz bei diesem letzteren Grundstück.

b. ein Kehrrecht auf dem bestehenden unteren Kehrplatz des Arnold Pfister am oberen Schärblegiweg bei Albert Isler's Grundstück.

4. Ca. elf Aren Riedt, genannt Riederholz, Grenze:

  1. an Jakob Schärer's Riedt,
  2. an denselben Riedt und Julius Strickler's Riedt,
  3. an Johannes Brändli's Riedt,
  4. an Albert Höhn'en im Himmeri Holz und Heinrich Bachmann's in der StollenHolz.

Grunddienstbarkeiten:

  1. Der Käufer besitzt für seine Riedter Nr. 4 und 5 ein Fahrwegrecht über die zur Armenanstalt gehörenden Grundstücke in der kürzesten Richtung auf das Stollensträsschen während des Zeitraumes vom 22. Dezember bis Mitte März.
  2. Der Käufer hat für obiges Grundstück Nr. 4 und nachbeschriebenes Nr. 5 ein Fahrwegrecht von acht Tagen vor Michaelitag bis Mitte März je eines Jahres über die Riedter des Arnold Schärer und Heinrich Eschmann bis auf die Wiese der Armenanstalt, von wo aus als Fortsetzung dieser Berechtigung obiges Recht Art. 1 gilt in gerader Richtung auf die Nebenstrasse Schönenberg-Stollen.

5. ca. achtzehn Aren Riedt in der Stollen unterhalb dem Armenhaus, Grenze:

  1. an das Riedtland der Armenanstalt,
  2. an Jakob Sreuli's Riedt,
  3. an Heinrich Bachmann's Holz,
  4. an desselben Riedt.

Grunddienstbarkeiten:

  1. Gleich wie Art. 1 der Grund-Dienstbarkeiten nach Obj.Nr. 4 oben.
  2. ca. 25 Aren Riedt in der Stollenweid des Heinrich Bachmann haben das Recht mit Wagen und Schlitten zu fahren während der Zeit vom ersten Oktober bis 15. März über obiges Grundstück No. 5 des Käufer's und die Riedter des Arnold Schärer und Heinrich Eschmann bis auf die Armenhausgüter, von wo sie als Fortsetzung dieser Berechtigung die Servituts-Bestellung mit dem Armengut vom 28. März 1861 gilt, bis auf den Flurweg Stollenweid-Au No. 9.

6. ca. 15 Aren Torf- und Streueland im Gubel, Grenze:

  1. 1.und 2. an Gottfried Schäppi's im Aesch Riedt und Matten,
  2. an Geschwister Ryner's L
  3. an Gottfried Schärer's Riedt und Jakob Landis'en Torfland.

7. ca. zwei und zwanzig Aren Waldung auf dem Rain, Grenze:

  1. an die Kohlergasse,
  2. an Walter Leuthold'en Holz,
  3. an Gottfried Baumann's Holz und Jakob Bachmann's Holz,
  4. an Jakob Landis'en Holz.

Grunddienstbarkeit:

Dem Gottfried Pfister, als Eigentümer der Gebäude Nr 111 und 113 und ca. vier Hektaren 37 Aren Garten und Matten dabei am Rain gehört das Quellwasser aus der Quelle oder Brunnenstube in obigem Grundstück Nr. 7 samt der Leitung durch das letztere und verschiedene andere Grundstücke. Allfällige Reparaturen an der Leitung dürfen nur in der Zeit von Martini bis Mitte März stattfinden.

8. ca. sechszehn Aren Holz und Boden in der Waldhalden, Grenze:

  1. an Jakob Bachmann's Holz,
  2. an die Sihlwerkstrasse,
  3. und 4. an Jakob Baumann's Holz.

Grunddienstbarkeiten:

Obiges Grundstück Nr. 8 hat Winter-Wegrecht über Jakob Bachmann's im Wald Liegenschaften und zwar in der Richtung über den sogenannten Sattel gegen den Wald in den dortigen Flurweg auf die Haslaubstrasse. Der Weg nimmt von Käufer's Holz aus zwei Richtungen die eine vom unteren Ende aus und die andere vom oberen Ende aus in den bestehenden Weg und führt einzig durch das Land von Jakob Bachmann.

Anmerkung:

Ohne Zustimmung des Verkäufers darf Käufer die vorstehenden Kaufsobjekte weder verpfänden noch veräussern.

Der Kaufpreis beträgt Frk. 23,000.- (Franken dreiundzwanzigtausend) wovon:

Haftend auf den Objekten No. 1, 2, 4, 5, 6 und 7
Frk. 10,000 (Franken zehntausend) laut Schuldbrief dat. 8. November 1890 dem Krankenasylfond Wädenswil, dem Käufer von Martini (neunzehnhundert) 1900 an nach Zuhalt obigen Schuldbriefes zu verzinsen und sr.zt. zu bezahlen angewiesen werden.

Frk. 6,000 (Franken sechstausend) in Anerkennung der langjährig geleisteten treuen Dienste bei Bearbeitung des väterlichen Heimwesens für als bezahlt abgeschrieben werden, und

Frk. 7,000 (Franken siebentausend) zu Gunsten des Verkäufers vom 1. Mai l901 alljährlich auf den 1. Mai zu vier Prozent verzinset und auf eine beiden Teilen je auf Maitag oder Martini fristende halbjährliche Kündigung hin abbezahlt werden sollen. Dieser Kaufrest bleibt laufend anvertraut und es verzichtet der Verkäufer auf grundbuchliche Versicherung

Frk. 23,000.- Summa

Anhang:

Von vorbeschriebenen Liegenschaften sind möglicherweise noch mitverschrieben

  1. ein Stück von höchstens 4 Aren sub. No. 1:
    mit Gottfried Baumann's um fl. 1120.- Barbara Baumann,
    mit Jakob Eschmann's um fl. 1400.- Casp. Brupbacher und fl. 260.- Hch. Hess,
  2. ein Stück von höchstens 32 Aren von No. 1 und 7:
  3. mit Jakob Landis'en im Säubad um fl. 1500.- Höhn,
  4. 1. mit Hermann Huber's fl. 300.- Heinrich Brändli, No. 6
    mit Jakob Bachmann's um Frk. 250.- Zeller,
  5. No. 2 mit Gebr. Bachmann's um fl 90 Locher und 800 fl. Jakob Welti,
  6. No. 8 mit Gebr. Bachmann's um 90.- fl. Locher,
  7. ein Stück von höchstens 8 Aren von Nr. 1 mit Gottfried Baumann's um 151 fl. Hirzel, 250.- fi. Escher,
  8. No. 3 mit Arnold Pfister's um Fr. 1600.- Heinrich Schärer.

Weitere Bestimmungen:

  1. Der Antritt hat stattgefunden.

  2. Zum Kaufe gehört und ist in der Kaufsumme inbegriffen, die gesamte in und um die verkauften Gebäulichkeiten sich befindliche Fahrhabe des Verkäufers, wie der Käufer solche bereits im Besitze hat, ferner sechszig Hektoliter Fassung für Most und Trester, welche Objekte zur Zeit noch beim Bruder Arnold Pfister liegen und von diesem dem Käufer zu übertragen sind. Der Käufer erklärt zu wissen, dass diese mitverkauften Fahrhaben nicht gepfändet seien und ist die Notariatskanzlei diesbezüglich jeder Verantwortlichkeit entlastet.

  3. Zum kaufe gehört ferner noch folgendes am Protokoll nicht aufgefundene Grundstück:

    ca. vier und zwanzig Aren Riedt in der Stollen, Grenze:

    an Albert Höhn'en im Himmeriholz,
    an Johannes Brändli's Riedtund Heinrich Bachmann's Riedt,
    an Arnold Schärer's Riedt,
    an desselben Matten.
    Der Käufer hat selbst dafür zu sorgen, dass das Grundstück am Grundprotokoll eingetragen werden kann.

  4. Assekuranzsteuer pro 1901 übernimmt der Käufer, ebenso die bezüglich verkauften Liegenschaften bis jetzt entstandenen und noch entstehenden Bereinigungskosten.

  5. Die Nachwährschaft ist wegbedungen.

Wädenswil, den 23. August 1901 Notariat Wädenswil

Grundprotokoll Schönenberg Band 13, Seite 558